Der schriftliche Evaluationsbericht beinhaltet folgende Kapitel:
Evaluationsergebnisse | |
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Evaluationsergebnisse I | Auffälligkeiten aktueller Schulprofilelemente |
Evaluationsergebnisse II | Ampelkriterien |
Evaluationsergebnisse III | Überblick über die Resultate der schriftlichen Vorbefragung |
Evaluationsergebnisse IV | Zusammenfassenden Überlegungen |
Die Schule hat die Datenhoheit über den ganzen Evaluationsbericht mit den Evaluationsergebnissen. Je ein vollständiger Bericht geht in Papierform an die kommunale Aufsichtsbehörde (Präsidium oder Ressortleitung Bildung), an die Schulleitung und die kantonale Schulaufsicht. Auf einem elektronischen Datenträger erhält die Schule den Evaluationsbericht auch in Form einer pdf-Datei.
Die Führungsverantwortlichen vor Ort entscheiden darüber, in welcher Form sie Ergebnisse auch den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Von jeder Schule stellt das Zentrum Lehrer*innenbildungsforschung die Evaluationsergebnisse zu den Ampelkriterien – im Sinne einer Rechenschaftslegung – jährlich dem Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn (DBK) zu.
Wurden im Rahmen der externen Schulevaluation gravierende Qualitätsdefizite festgestellt (ein Ampelkriterium ist negativ), entscheidet die kantonale Schulaufsicht, unter Einbezug der entsprechenden Gremien, welche Empfehlungen zu einem dringenden Handlungsbedarf führen und zu welchem Zeitpunkt eine Nachevaluation durchgeführt werden muss.