Berichterstattung

Die Berichterstattung über die Resultate der Externen Schulevaluation umfasst verschiedene Elemente:

  • Die mündliche Berichterstattung erfolgt auf der Grundlage des schriftlichen Evaluationsberichts. Dabei wird mit den Führungsverantwortlichen der Schule eine Validierungssitzung durchgeführt, um die Nachvollziehbarkeit der Urteile und Erläuterungen sicherzustellen.
    Bei gelben und bei roten Ampeln wird das Kollegium im Rahmen einer Präsentationsveranstaltung über die Resultate der externen Schulevaluation informiert. Bei grünen Ampeln erfolgt die Information der Lehrpersonen durch die Schulführung.

  • Mit dem schriftlichen Evaluationsbericht erhält die Schule umfassendes Datenmaterial für weiterführende Qualitätsdiskussionen und für die Rückmeldungen an die Eltern und die Information der Öffentlichkeit.

  • Alle zwei Jahre werden in Form eines Monitoringberichts zusammenfassende Aussagen über die Ergebnisse der durchgeführten externen Schulevaluationen gemacht. Der Monitoringbericht geht an das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn.
×