Wichtige Abläufe, die im Zusammenhang mit der Betreuungs- und Aufsichtsfunktion stehen, sind geklärt und werden eingehalten (z.B. Krankheitsfall von Lehrpersonen, Begleitung bei Exkursionen, Unfälle von Schülern und Schülerinnen usw.)
Die Betreuungs- und Aufsichtsfunktion wird von der Schulleitung und den Lehrpersonen als wesentlicher Bestandteil ihrer pädagogischen Aufgabe verstanden.
Die Infrastruktur der Schule (z.B. Schulzimmer und zusätzliche Aufenthaltsbereiche, Pausenareal usw.) unterstützt die Erfüllung der Betreuungs- und Aufsichtsfunktion.
An der Schule ist unabhängig von der Zuteilung zu einer Klassen- oder Lehrperson eine zuverlässige Betreuung sichergestellt.
Dimension 2 – Kompetente Ausgestaltung der Betreuungs- und Aufsichtsfunktion
Indikatoren
Die Lehrpersonen nehmen die Betreuungs- und Aufsichtsfunktion im Bewusstsein ihrer pädagogischen Verantwortung und ihrer Vorbildfunktion wahr.
Personen, welche die Betreuungs- und Aufsichtsfunktion wahrnehmen, verhalten sich den Kindern und Jugendlichen gegenüber gerecht, respekt- und verständnisvoll.
Die Betreuungs- und Aufsichtsfunktion wird auch ausserhalb der Unterrichtszeiten (z.B. Pausen, Randzeiten, Zwischenstunden) wahrgenommen.
Dimension 3 – Verlässliche Einhaltung der Betreuungszeiten
Indikatoren
Über Änderungen der schulischen Präsenzzeit (z.B. bei speziellen Anlässen) werden die Eltern zuverlässig und rechtzeitig informiert.
Kurzfristige Veränderungen der Unterrichtszeiten bzw. von schulischen Präsenzzeiten (z.B. bei krankheitsbedingter Absenz der Lehrpersonen) werden vom Lehrerkollegium aufgefangen.
Dimension 4 – Kompetenter Umgang bei Problemen und Konflikten der Schüler/innen
Indikatoren
Die Schulleitung und die Lehrpersonen verhalten sich in Konfliktsituationen vorbildlich und fördern damit das konstruktive Konfliktverhalten der Schüler und Schülerinnen.
Bei Konfliktsituationen zwischen den Schülern und Schülerinnen intervenieren die Lehrpersonen pädagogisch sinnvoll.
Die Eltern können sich darauf verlassen, dass sie über Probleme ihres Kindes rechtzeitig informiert werden.
Dimension 5 – Schutz vor Gefährdung
Indikatoren
Bei auftretenden Ereignissen wird konsequent und wirksam eingegriffen.
Die Schule setzt sich für Sicherheit auf dem Schulweg ein.
Die Schüler und Schülerinnen können ohne Angst vor körperlicher und seelischer Gewalt in die Schule gehen.
Dimension 6 – Regelung des Zusammenlebens
Indikatoren
An dieser Schule wird dafür gesorgt, dass die Regeln während der Präsenzzeit der Schüler und Schülerinnen konsequent eingehalten werden.
Dimension 7 – Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten
Indikatoren
Der Austausch zwischen den Personen, die in die Betreuung und Aufsicht der Schüler und Schülerinnen involviert sind, ist institutionalisiert.